Die 1:1-Ausstattung mit mobilen Endgeräten im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ hat es sich zum Ziel gesetzt, mithilfe der Homogenisierung der Geräteverfügbarkeit in Bayern Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen. Zudem soll der Fachunterricht weiterentwickelt und die Medienkompetenz gefördert werden.
Die Schulen der „Digitalen Schule der Zukunft“ widmen sich unter Berücksichtigung bestehender Strukturen systematisch fünf Handlungsfeldern der digitalen Schulentwicklung.
Quelle: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/allgemein
Ausstattungsmodell
Die mobilen Endgeräte werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern als nicht lernmittelfreie Lernmittel erworben und befinden sich in deren Eigentum. Bei der Finanzierung werden sie mit einem staatlichen Zuschuss i. H. v. 350 Euro pro Gerät unterstützt. Die geförderten Geräte sind dem Zuwendungszweck entsprechend für das schulische Lernen und Arbeiten zu verwenden, können aber auch für private Zwecke genutzt werden.
Die Schulen können in Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger und dem Elternbeirat, sofern diese sachlich begründet sind, technische Mindestkriterien (z. B. hinsichtlich des Betriebssystems) festlegen und somit Vorgaben für die förderfähigen Geräte machen, damit diese Geräte gut in die vorhandene Infrastruktur integriert werden können. Auch die Einbindung in ein schulisches Mobile Device Management-System kann als technisches Mindestkriterium definiert werden.
Das Beschaffungsmodell sowie die Fördermodalitäten werden in einer entsprechenden Richtlinie des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus festgelegt.
Quelle: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/allgemein
Unser Partner-Shop zur Geräteanschaffung:
Registrierungscode für Eltern der MS Babenhausen
Antrag auf eine Förderung von 350,00 Euro:
Erklärvideo in 10 verschiedenen Sprachen
Link zum Antragsformular
Powerpoint Elternabend - 04.12.2024 Hr. Mundbrod:
Powerpoint DSdZ - MS Babenhausen